Gesetzliche Hinweise zum Batteriegesetz

Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien und Akkus sind wir als Händler gemäß Batterieverordnung verpflichtet, Sie als Verbraucher auf folgendes hinzuweisen:

Sie sind gesetzlich verpflichtet, Batterien und Akkus zurückzugeben. Sie können diese nach Gebrauch in unserer Verkaufsstelle, in einer kommunalen Sammelstelle oder auch im Handel vor Ort zurückgeben. Die Abgabe ist dabei auf für Endnutzer übliche Mengen, sowie auf solche Altbatterien beschränkt, die im Sortiment geführt werden. Schadstoffhaltige Batterien sind mit einem Zeichen, bestehend aus einer durchgestrichenen Mülltonne und dem chemischen Symbol (Cd, Hg oder Pb) des für die Einstufung als schadstoffhaltig ausschlaggebenden Schwermetalls versehen.


Gesetzliche Hinweise zur Altgeräteentsorgung

Es ist gesetzlich verboten elektrische und elektronische Geräte über den Hausmüll zu entsorgen. Unsere Artikel wie z.B. Ladegeräte und Akkus dürfen daher nicht in den Hausmüll gelangen. Wir bitten Sie diese daher über Rücknahmestellen für Elektroschrott (Wertstoffhof) zu entsorgen. Nur wenn Sie dies beachten ist eine fachgerechte und umweltfreundliche Entsorgung gewährleistet. Die 4F Maschinentechnik GmbH ist bei der Stiftung EAR unter der WEEE-Reg. Nr. DE 64645627 registriert.